Ihre Krankenkasse beteiligt sich am Hörgeräte-Kauf

Sie brauchen eine Hörhilfe - wer bezahlt was?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bei medizinischer Notwendigkeit Hörhilfen zu zahlen. Dieser gesetzliche  Anspruch umfasst die Anpassung, das Testen der Geräte, die Wartung der Geräte und die Reparatur.

Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, erhalten in der Regel pro Hörgerät einen Vertragspreis von bis zu 685,- Euro. In bestimmten Fällen kann sich die Kostenübernahme auf 840,- Euro.

Grundsätzlich gilt: Verschreibt ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin eine Hörhilfe, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Allerdings nur für das medizinisch notwendige Kassengerät. Wünschen Sie sich ein höherwertiges, optisch ansprechenderes und teureres Gerät, müssen Sie den Mehrpreis selbst zahlen.

Außerdem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Beratung und Anpassung des Geräts durch einen Hörgeräteakustiker. Und für Reparaturen: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten werden die Reparaturen in einem Zeitraum von 6 Jahren übernommen.

Ob das von der Krankenkasse bezahlte Grundmodell ausreicht, hängt von vielen, individuellen Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. Was für den einen noch ausreicht, ist für die andere völlig ungenügend.